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PARTEIENVERKEHR: Das Gemeindeamt hat für den Parteienverkehr Montag bis Freitag von  08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag von 13:00 - 17:00 Uhr und Samstag von  10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.  Außerhalb der Parteienverkehrszeiten nur nach Vereinbarung (Tel.: 03157/2235). Die Bürgermeistersprechstunden finden jeden Samstag von  10:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung statt.
Hinweis:
Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer es besteht Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 und Freitag von 08:00 bis 12:00). Die Behörde ist nur während der Amtsstunden verpflichtet, Empfangsgeräte bereitzuhalten. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden binnen offener Frist in einer technischen Form (Telefax: (03157) 2235-4 oder E-Mail: gemeinde@kapfenstein.at) eingebracht werden und die technische Form die Feststellung des Zeitpunktes des Einlangens ermöglicht, gelten als rechtzeitig eingebracht. Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.
Steirisches Vulkanland |